CSRD tritt am 5. Januar 2023 in Kraft

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung am 16. Dezember 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Der Rahmen für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Europa steht: Am 16. Dezember ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates, die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, das bedeutet am 5. Januar 2023 in Kraft. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren für das verpflichtende und zeitlich gestaffelte Nachhaltigkeitsreporting ab 1. Januar 2025 abgeschlossen.

Zurück

Zum Seitenanfang