EFRAG veröffentlicht XBRL-Taxonomie für ESRS Set 1 und Angaben nach Artikel 8
Die EFRAG hat am 30. August 2024 die XBRL-Taxonomien veröffentlicht, die für das digitale Kennzeichnen („Tagging“) von Nachhaltigkeitserklärungen in maschinenlesbarer Form benötigt werden. Es handelt sich zum einen um die XBRL-Taxonomie für die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtstandards, das ESRS Set 1, zum anderen um die XBRL-Taxonomie für die Angaben nach Artikel 8 (EU-Taxonomie).
Die von der EFRAG im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelten Taxonomien werden die Grundlage für die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sein, um technische Regulierungsstandards (RTS) für die Kennzeichnung der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung zu entwickeln. Die endgültigen RTS werden von der Europäischen Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission über das einheitliche europäische elektronische Format angenommen.
Die EFRAG stellte in ihrer Pressemitteilung klar, dass die digitale Kennzeichnung der Nachhaltigkeitserklärung gemäß CSRD/ESRS für Unternehmen nicht verpflichtend sein wird, bis die Europäische Kommission die XBRL-Taxonomie als Teil der ESEF-RTS, die von der ESMA vorbereitet werden, annimmt.
Weitere Informationen (in englischer Sprache) zu den XBRL-Taxonomien sowie das Begleitmaterial finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Pressemitteilung der EFRAG zur Veröffentlichung der ESG-XBRL-Taxonomien