ESEF – Nutzen first, Vorbehalte second

Veröffentlicht: DRSC – Deutsche Rechnungs­legungs Standards Committee e.V. (Quartalsbericht); GoingPublic Media AG

Trend zur weiteren Digitalisierung in der Bericht­erstattung setzt sich fort

Kapital­markt­orientierte Unter­nehmen in Europa sind ab dem 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, ihre Jahres­finanz­berichte in einem einheitlichen elektronischen Berichts­format (ESEF-Format) zu erstellen. Diese Regelung verfolgt das Ziel einer Verein­fachung der Bericht­erstattung sowie der Erleichterung der Zugänglichkeit, Analyse und Vergleich­barkeit von Jahres­finanz­berichten. Aus Sicht des Gesetz­gebers ist das elektronische Format für die Finanz­bericht­erstattung daher sowohl für Emittenten, Anleger als auch zuständige Behörden von großem Nutzen.

Der diesbezüglich von der Bundes­regierung am 22. Januar 2020 vorgelegte Gesetzes­entwurf (Regierungs­entwurf) zur Umsetzung der Änderung in der EU-Transparenz­richtlinie wird zurzeit intensiv diskutiert.

Zum einen sind auf Anwenderseite kritische Stimmen zum Implemen­tierungs­aufwand zu vernehmen. Die Implemen­tierung des ESEF stellt für die betroffenen Unternehmen eine Heraus­forderung im Hinblick auf den Aufstellungs­prozess dar. Gemäß dem Regierungs­entwurf ist die für Zwecke der Offenlegung erstellte elektronische Wiedergabe im ESEF-Format Gegenstand der Abschlus­sprüfung. Damit muss das ESEF-Format bereits zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungs­vermerks vorliegen. Für die Unternehmen bedeutet dies in zeitlicher Hinsicht eine Verdichtung des Erstellungs­prozesses.

Auf der anderen Seite ist die elektronische Bericht­erstattung als Teil des über­geordneten Trends zur Digitali­sierung zu sehen, der auch Eingang in die Finanz­bericht­erstattung gefunden hat. So ist in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der Druck­auflagen von Geschäfts­berichten zu verzeichnen. Entsprechend dem Online-First-Gedanken veröffentlichen Unternehmen ihre Geschäfts­berichte zuallererst als PDF-Dokument auf ihrer Website. Zudem wird aus Gründen der Nach­haltigkeit vollständig auf die einst hohen Druck­auflagen verzichtet. Dieser Trend hat auch Auswirkungen auf die Darstellung von Informationen im Geschäfts­bericht und die Art der Kommuni­kation mit Investoren. Beispielsweise stellen viele Unter­nehmen ihren Investoren die wichtigsten Tabellen als Excel-Files zum Download zur Verfügung. Dieser Entwicklung folgend stellt die Veröffentli­chung des Finanz­berichts in einem einheitlichen, maschinen­lesbaren und -auswertbaren ESEF-Format den nächsten Schritt dar.

Mein persönliches Fazit zur ESEF-Implemen­tierung fällt daher zweigeteilt aus: Die Bedenken der betroffenen Unternehmen – angesichts der zu bewältigenden regulatorischen Anforderungen – kann ich gut nach­empfinden. Gleichzeitig sehe ich jedoch auch die Chancen und Vorteile, die dieser Schritt einer weiteren Digitali­sierung der Finanz­bericht­erstattung mit sich bringt. Zu nennen sind positive Impulse in Bezug auf die Standardi­sierung von Informa­tionen im Jahres­finanz­bericht und die Möglichkeit zur unmittelbaren Weiter­verarbeitung der maschinen­lesbaren Informationen sowie die Gelegenheit den Geschäfts­bericht nachhaltig zu verschlanken. Anfängliche Hürden mit dem neuen Berichts­format werden sich überwinden lassen.

Diana Kaufhold

Die Autorin ist Geschäfts­führerin der firesys GmbH. firesys unterstützt als Software­anbieter – mit einem ESEF-konformen Disclosure Management­system – mehr als 150 Unter­nehmen bei der Erstellung ihrer Finanz­publikationen. Die Autorin gibt ihre persönliche Meinung wieder.

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