ESEF – Nutzen first, Vorbehalte second
Veröffentlicht: DRSC – Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (Quartalsbericht); GoingPublic Media AG
Trend zur weiteren Digitalisierung in der Berichterstattung setzt sich fort
Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Europa sind ab dem 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF-Format) zu erstellen. Diese Regelung verfolgt das Ziel einer Vereinfachung der Berichterstattung sowie der Erleichterung der Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Jahresfinanzberichten. Aus Sicht des Gesetzgebers ist das elektronische Format für die Finanzberichterstattung daher sowohl für Emittenten, Anleger als auch zuständige Behörden von großem Nutzen.
Der diesbezüglich von der Bundesregierung am 22. Januar 2020 vorgelegte Gesetzesentwurf (Regierungsentwurf) zur Umsetzung der Änderung in der EU-Transparenzrichtlinie wird zurzeit intensiv diskutiert.
Zum einen sind auf Anwenderseite kritische Stimmen zum Implementierungsaufwand zu vernehmen. Die Implementierung des ESEF stellt für die betroffenen Unternehmen eine Herausforderung im Hinblick auf den Aufstellungsprozess dar. Gemäß dem Regierungsentwurf ist die für Zwecke der Offenlegung erstellte elektronische Wiedergabe im ESEF-Format Gegenstand der Abschlussprüfung. Damit muss das ESEF-Format bereits zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks vorliegen. Für die Unternehmen bedeutet dies in zeitlicher Hinsicht eine Verdichtung des Erstellungsprozesses.
Auf der anderen Seite ist die elektronische Berichterstattung als Teil des übergeordneten Trends zur Digitalisierung zu sehen, der auch Eingang in die Finanzberichterstattung gefunden hat. So ist in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der Druckauflagen von Geschäftsberichten zu verzeichnen. Entsprechend dem Online-First-Gedanken veröffentlichen Unternehmen ihre Geschäftsberichte zuallererst als PDF-Dokument auf ihrer Website. Zudem wird aus Gründen der Nachhaltigkeit vollständig auf die einst hohen Druckauflagen verzichtet. Dieser Trend hat auch Auswirkungen auf die Darstellung von Informationen im Geschäftsbericht und die Art der Kommunikation mit Investoren. Beispielsweise stellen viele Unternehmen ihren Investoren die wichtigsten Tabellen als Excel-Files zum Download zur Verfügung. Dieser Entwicklung folgend stellt die Veröffentlichung des Finanzberichts in einem einheitlichen, maschinenlesbaren und -auswertbaren ESEF-Format den nächsten Schritt dar.
Mein persönliches Fazit zur ESEF-Implementierung fällt daher zweigeteilt aus: Die Bedenken der betroffenen Unternehmen – angesichts der zu bewältigenden regulatorischen Anforderungen – kann ich gut nachempfinden. Gleichzeitig sehe ich jedoch auch die Chancen und Vorteile, die dieser Schritt einer weiteren Digitalisierung der Finanzberichterstattung mit sich bringt. Zu nennen sind positive Impulse in Bezug auf die Standardisierung von Informationen im Jahresfinanzbericht und die Möglichkeit zur unmittelbaren Weiterverarbeitung der maschinenlesbaren Informationen sowie die Gelegenheit den Geschäftsbericht nachhaltig zu verschlanken. Anfängliche Hürden mit dem neuen Berichtsformat werden sich überwinden lassen.
Diana Kaufhold
Die Autorin ist Geschäftsführerin der firesys GmbH. firesys unterstützt als Softwareanbieter – mit einem ESEF-konformen Disclosure Managementsystem – mehr als 150 Unternehmen bei der Erstellung ihrer Finanzpublikationen. Die Autorin gibt ihre persönliche Meinung wieder.