ESRS biegen auf die Zielgerade

Für die Nachhaltigkeitskommunikation in der europäischen Wirtschaft sind zwei wichtige Meilensteine erreicht worden. Zum einen biegen die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) für das künftige ESG-Reporting auf die Zielgerade. Zum anderen veröffentlichte die Kommission am 13. Juni 2023 die technischen Bewertungskriterien für die vier nicht-klimabezogenen Nachhaltigkeitsziele der EU-Taxonomie.

Die EU-Kommission eröffnete am 9. Juni 2023 die vierwöchige Frist für die öffentliche Konsultation zum überarbeiteten Entwurf der ersten Reihe der ESRS. Zuvor hatte die EFRAG als technischer Berater im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Kommission am 22. November 2022 den ersten Satz von sektorunabhängigen Standardentwürfen vorgelegt, der zwölf branchenunabhängige ESRS-Entwürfe umfasst. Nach dem öffentlichen Feedback und der Finalisierung des überarbeiteten Entwurfs werden die ersten ESRS als delegierter Rechtsakt verabschiedet. Auf der Homepage der Europäischen Kommission kann der Stand der Konsultation verfolgt werden (Link: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de)

Bezüglich der EU-Taxonomie veröffentlichte die Europäische Kommission am 13. Juni 2023 zwei delegierte Rechtsakte zur EU-Umwelttaxonomieverordnung (UmwelttaxonomieVo, Verordnung (EU) 2020/852). (Link: https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/financial-services-legislation/implementing-and-delegated-acts/taxonomy-regulation_de)

Darin enthalten ist unter anderem eine delegierte Verordnung mit sieben Anhängen. Die ersten vier Anhänge enthalten neue technische Bewertungskriterien für die vier nicht-klimabezogenen Umweltziele der EU-Umwelttaxonomie:

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Die Anhänge fünf bis sieben enthalten Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zur Berichterstattung.

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