ESRS-Update: Standards für Branchen und Nicht-EU-Unternehmen verschieben sich um zwei Jahre – EFRAG startet Konsultation für KMU-ESRS

Die ursprünglich für Juni 2024 geplanten sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) verzögern sich um zwei Jahre. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat einem entsprechenden Vorschlag der EU Kommission zugestimmt, die Frist für die Annahme dieser Branchen-ESRS bis Juni 2026 zu verlängern. Damit sollen die Unternehmen die Möglichkeit bekommen, sich zunächst auf die Umsetzung der ersten Reihe von allgemeinen ESRS zu konzentrieren. Ferner gewinnt die EFRAG Zeit für die Entwicklung der Qualitätsstandards.

Die Ausschussmitglieder schlugen jedoch vor, dass die Kommission acht sektorspezifische Berichterstattungsstandards veröffentlicht, sobald sie vor Ablauf der Frist fertig sind. Überdies soll mindestens einmal jährlich über den Fortschritt und Zeitplan der Entwicklung der Standards informiert werden.

Da die Berichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro erst ab 2028 gelten, wird auch die Frist für die Annahme der allgemeinen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern bis 2026 verschoben.

Konsultation von ESRS-Entwürfen für KMU gestartet

Neuigkeiten gibt es auch bezüglich der „abgespeckten“ Berichtsstandards für KMU. Die EFRAG hat am 22. Januar 2024 die Entwürfe für zwei Standards zur Konsultation (bis 21. Mai 2024) veröffentlicht. Der Entwurf des ESRS LSME richtet sich an kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen, von denen in Deutschland rund 140 berichtspflichtig sind. Zudem gelten die Berichtserleichterungen auch für rund 1.000 kleine und nicht komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen

Alle anderen, nicht kapitalmarktorientierten KMU können freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für diese Zielgruppe hat EFRAG einen freiwilligen Berichtsstandard entworfen, den ESRS VSME (Englisch: „Voluntary Sustainability Reporting by SMEs“). Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von potenziell einigen Tausenden KMU zu harmonisieren und zu erleichtern. Mit Hilfe des ESRS VSME könnte die Flut von ESG-Fragebögen seitens Kreditgeber oder großer Unternehmen als Kunden der KMU eingedämmt werden.

Mehr Informationen zu LSME und VSME.

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