Europäische Kommission verabschiedet erste Reihe der ESRS

Die EU-Kommission hat am 31. Juli 2023 die erste Reihe der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Die ESRS gelten für alle Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen.

Vorangegangen war eine öffentliche Konsultation zum überarbeiteten Entwurf des Set 1 der sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards mit anschließender Finalisierung auf Basis des öffentlichen Feedbacks. Auf der Homepage der Europäischen Kommission können der delegierte Rechtsakt sowie die ESRS Set 1 (Anhang I) und das Glossar (Anhang II) in sämtlichen EU-Amtssprachen heruntergeladen werden. Link: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können nun innerhalb einer Frist von maximal vier Monaten Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verordnung im EU-Amtsblatt noch im Verlauf des Jahres 2023 veröffentlicht und tritt am folgenden Tag in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

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