Omnibus: EU-Kommission will Regeln für Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Bereich Nachhaltigkeit sowie EU-Investments vorgestellt. Das sogenannte Omnibus-Paket umfasst unter anderem Änderungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD und Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung.

Mit dieser Initiative will die Kommission die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, um bis zu 35% verringern. Die wichtigsten Eckpunkte zum ESG-Reporting:  

  • Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nur für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten und entweder einen jährlichen Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. EUR haben. Damit werden rund 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen.
  • Für Unternehmen, die selbst nicht (mehr) in den persönlichen Pflichtanwendungsbereich der CSRD fallen, soll die Kommission einen freiwilligen Berichtsstandard erlassen, der auf dem Standard für KMU (VSME) basiert. Auf diesen Standard sollen Informationen von Unternehmen in der Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten begrenzt werden.
  • Das ESRS Set 1 soll überarbeitet werden, um die Anzahl der Datenpunkte erheblich zu reduzieren, unklare Bestimmungen zu klären und die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu verbessern.
  • Auf sektorspezifische Standards soll verzichtet werden.
  • Die Berichtspflichten für mittelständische Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 meldepflichtig sind, soll um zwei Jahre (bis 2028) verschoben werden.
  • Für Unternehmen, die in den künftigen persönlichen Anwendungsbereich der CSRD fallen (große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten) und einen jährlichen Nettoumsatz von nicht mehr als 450 Mio. EUR haben, soll die Pflicht zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung gestrichen werden. Stattdessen wird eine freiwillige Taxonomie-Berichterstattung vorgeschlagen.

Wichtig für Unternehmen: Trotz der Erleichterungen sollten sich betroffene Unternehmen frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Denn auch wenn Fristen verschoben und Berichtspflichten reduziert wurden, bleiben die regulatorischen Ansprüche hoch. Eine strategische Herangehensweise ist entscheidend, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient und konform umzusetzen.

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