Set 1 der ESRS endgültig verabschiedet – Leitfäden angekündigt

Die ersten zwölf sektorunabhängigen ESRS für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte sind endgültig verabschiedet worden. Mit dem Ende des Prüfungszeitraums der Mitgesetzgeber sind sie nun in den europäischen Rechtsrahmen integriert. Am 21. Oktober 2023 endete die Frist für mögliche Einwände des Europäischen Parlaments sowie des Rats der Europäischen Union zu dem von der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 verabschiedeten Delegierten Rechtsakt zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS).

Die Verordnung wird im EU-Amtsblatt noch im Verlauf des Jahres 2023 veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Laut European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sollen in den kommenden Wochen mehrere Leitfäden für die Umsetzung zu Schlüsselthemen – insbesondere zur Wesentlichkeitsanalyse, zur Wertschöpfungskette und zur Übersicht über die Datenpunkte für die Gap-Analyse – zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht werden. Die EFRAG eröffnet außerdem eine Q&A-Plattform, um einen Dialog mit den Interessengruppen zu fördern. Damit sollen sie in ihrem Umsetzungsprozess und beim Verständnis der ESRS unterstützt werden. Zudem plant die EFRAG nach eigenen Angaben, die Exposure Drafts für KMU-Standards im Januar 2024 zur Konsultation zu veröffentlichen.

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