ESEF-Taxonomie 2021 nunmehr EU-Recht

Wie bereits im November 2021 vermutet, wird für die meisten Unter­nehmen die Änderung der Deligierten Verordnung für die Anwendung in der aktuellen Berichts­saison zu spät kommen. Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 7. März 2022 die Aktuali­sierung fest­geschrieben.

Inkrafttreten: […] Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2022 für Jahres­finanz­berichte mit Abschlüssen für Geschäfts­jahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. […]

Übergangsregelung: […] kann die vorliegende Verordnung auf Jahres­finanz­berichte mit Abschlüssen für Geschäfts­jahre angewandt werden, die vor dem 1. Januar 2022 beginnen. […]

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/­DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.­2022.077.01.0001.01.DEU

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