ESEF-Taxonomie 2021 nunmehr EU-Recht
Wie bereits im November 2021 vermutet, wird für die meisten Unternehmen die Änderung der Deligierten Verordnung für die Anwendung in der aktuellen Berichtssaison zu spät kommen. Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 7. März 2022 die Aktualisierung festgeschrieben.
Inkrafttreten: […] Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2022 für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. […]
Übergangsregelung: […] kann die vorliegende Verordnung auf Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre angewandt werden, die vor dem 1. Januar 2022 beginnen. […]
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.077.01.0001.01.DEU
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